Andreas Von Gunten

Ich mag Bücher und das Internet. Deshalb versuche ich derzeit mit «buch & netz», einem Buch & Online Verlag, zu zeigen, dass es sinnvoll ist, Bücher unter einer Creative Commons Lizenz ins Web zu publizieren und diese gleichzeitig in allen anderen Formaten, die sich die Lesenden wünschen, anzubieten; ja auch gedruckt. Vorher habe ich PARX, mediaparX und Partekk mit-gegründet, und war zuletzt als Geschäftsführer bei Blogwerk im Einsatz. Zwischendurch werde ich eingeladen, um zu Cloud Computing, Social CRM, Content Marketing, Creative Commons, Free Culture oder den Wandel im Buchmarkt zu sprechen und zu diskutieren. Ich bin leidenschaftlich verzettelt, Mitglied der Piratenpartei, studiere Philosophie an der Open University, habe wohl eine Disposition zum Messie, bin davon überzeugt, dass wir dazu verplichtet sind Empathiefähigkeit und kritisches Denken zu trainieren, und finde dass das Leben zu kurz ist, um offline zu sein.

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Sep122006

Die Unschuldsvermutung ist ein wichtiger Grundsatz, wie die Zahlen der Bundesanwaltschaft zeigen.

Zwischen 2002 und 2005 kam es nur in 3 von 365 polizeilichen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft (der Schweiz) zu einer Anklage. 141 Verfahren wurden wieder eingestellt, wie wir an verschiedenen Stellen unter anderem hier bei NZZ Online nachlessen können.

Ich bin nicht der Meinung, dass wir aufgrund dieser Zahlen nun einfach die Bundesanwaltschaft pauschal verurteilen können, schliesslich geht es ja bei solchen Ermittlungsverfahren ja auch darum Verdachtsmomenten nachzugehen und diese können sich nachträglich durchaus als unhaltbar herausstellen.

Das Problem ist aber, dass wir heutzutage in den öffentlichen Diskussionen, Menschen und/oder Organisationen sofort als Schuldig betrachten wenn wir vernehmen, dass Ermittelt wird. Der Grundsatz, dass bis zum Abschluss eines Verfahrens ersteinmal die Unschuldsvermutung zum tragen kommt, hat völlig ausgedient.

Bei fast 40% aller Verfahren der Bundesanwaltschaft zwischen 2002 und 2005 hätten wir also falsch Vorverurteilt. Diese Tatsache sollten wir uns auf einen Zettel schreiben und diesen dann wieder hervornehmen, wenn wir das nächste mal unisono "Schuldig" schreien, einzig aufgrund der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde!

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