Andreas Von Gunten

Ich mag Bücher und das Internet. Deshalb versuche ich derzeit mit «buch & netz», einem Buch & Online Verlag, zu zeigen, dass es sinnvoll ist, Bücher unter einer Creative Commons Lizenz ins Web zu publizieren und diese gleichzeitig in allen anderen Formaten, die sich die Lesenden wünschen, anzubieten; ja auch gedruckt. Vorher habe ich PARX, mediaparX und Partekk mit-gegründet, und war zuletzt als Geschäftsführer bei Blogwerk im Einsatz. Zwischendurch werde ich eingeladen, um zu Cloud Computing, Social CRM, Content Marketing, Creative Commons, Free Culture oder den Wandel im Buchmarkt zu sprechen und zu diskutieren. Ich bin leidenschaftlich verzettelt, Mitglied der Piratenpartei, studiere Philosophie an der Open University, habe wohl eine Disposition zum Messie, bin davon überzeugt, dass wir dazu verplichtet sind Empathiefähigkeit und kritisches Denken zu trainieren, und finde dass das Leben zu kurz ist, um offline zu sein.

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Montag
Aug202007

Internetkriminalität?

Das Internet ist in erster Linie ein Kommunikationsmedium. Dieses Medium kann man, wie alle anderen Medien auch, im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen einsetzen. Zum Beispiel um Kinderpornographie zu verbreiten, oder um betrügerisch an Vermögenswerte zu kommen, die einem nicht zustehen, usw.

Diese kriminellen Handlungen sind bei uns verboten und werden geahndet, sonst wären es ja nicht kriminielle Handlungen, einverstanden?

Das heisst, eine kriminelle Tat, die mit Unterstützung durch das Internat begangen wurde, ist genauso kriminell wie wenn sie mit Unterstützung eines legal gekauften Autos begangen wurde. Zum Beispiel, wenn das Auto als Fluchtwagen eingesetzt wurde. Sie ist auch genauso kriminell, wie wenn die Tat in einer legal gemieteten Wohnung begangen wurde, zum Beispiel bei einer Freiheitsberaubung.

Gibt es nun deswegen ein Gesetz gegen die Autokriminalität? oder die Wohnungskriminalität? 

Wird ein Wohnungsvermieter dafür haftbar gemacht, wenn ein Mieter in dieser Wohnung eine kriminelle Handlung vollbringt? Genau dieses Prinzip steht aber zur Debatte, wenn man Provider haftbar machen will, für die Daten die von ihren Kunden gespeichert werden.

Wird ein Telefonnetzanbieter dafür haftbar gemacht, wenn Kriminelle ihre Tat via Telefon absprechen? 

Verbrechen die mit Hilfe des Internets durchgeführt werden, sind bereits heute Verbrechen und können wie jedes andere Verbrechen verfolgt und wenn die Täter gefasst werden, bestraft werden.

Übersehe ich da etwas?

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