Andreas Von Gunten

Ich mag Bücher und das Internet. Deshalb versuche ich derzeit mit «buch & netz», einem Buch & Online Verlag, zu zeigen, dass es sinnvoll ist, Bücher unter einer Creative Commons Lizenz ins Web zu publizieren und diese gleichzeitig in allen anderen Formaten, die sich die Lesenden wünschen, anzubieten; ja auch gedruckt. Vorher habe ich PARX, mediaparX und Partekk mit-gegründet, und war zuletzt als Geschäftsführer bei Blogwerk im Einsatz. Zwischendurch werde ich eingeladen, um zu Cloud Computing, Social CRM, Content Marketing, Creative Commons, Free Culture oder den Wandel im Buchmarkt zu sprechen und zu diskutieren. Ich bin leidenschaftlich verzettelt, Mitglied der Piratenpartei, studiere Philosophie an der Open University, habe wohl eine Disposition zum Messie, bin davon überzeugt, dass wir dazu verplichtet sind Empathiefähigkeit und kritisches Denken zu trainieren, und finde dass das Leben zu kurz ist, um offline zu sein.

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Entries in Persönlichkeitsrechte (1)

Sonntag
Sep242006

Thomas Borer in "Lüthi und Blanc" : Vielleicht rechtens aber kaum richtig !

Der ehemalige Botschafter Thomas Borer wehrt sich dagegen, dass seine Person als inhaltliches Element in der Schweizer Seifenoper "Lüthi und Blanc" verwendet wird. Urs Durer vom Schweizer Fernsehen argumentiert juristisch, es sei rechtens. (NZZ am Sonntag, 24. Sept. 2006, S. 17, auch online verfügbar).

Es ist gut möglich, dass sich das Schweizer Fernsehen juristisch durchsetzen wird. Die Frage ob dieser Umgang mit den Wünschen eines Menschen auch richtig ist, ist damit aber nicht beantwortet. Offenbar möchte Herr Borer nicht in dieser Sendung erwähnt werden. Es gibt für mich keinen Grund diesen Wunsch nicht zu respektieren. Dass das Schweizer Fernsehen die Sendungen schon abgedreht hat, stellt natürlich ein Kostenfaktor dar, ist aber letztlich deren Problem.

Respekt gegenüber den Mitmenschen bedeutet auch, deren persönlichen Willen zu achten. Niemand sollte sich die Freiheit herausnehmen, sich einfach darüber hinwegzusetzen, auch keine Medienschaffenden. Ich plädiere hier nicht für ein opt-in Verfahren in solchen Fragen, dass wäre sicher zuviel des Guten. Aber ein einfaches opt-out, wie in diesem Falle, sollte eigentlich für jedes öffentlich zugängliche Medium selbstverständlich sein. Ausser es handelt sich um eine Gelenegheit von öffenltichem Interesse, die wir aber nicht mit öffentlicher Interessiertheit verwechseln sollten.